Ehescheidung

Jede Scheidung ist anders. Es führen verschiedene Wege zu einer Lösung Ihrer Scheidung. Schei-dungsmediation, Verhandlungsscheidung, prozessieren und/oder verhandeln.

Die Emotionen und die finanzielle Situation erfordern eine Vorgehensweise und Strategie, die zu Ihnen passt. Selbstver-ständlich sind Sie hierbei von der Bereitschaft der anderen Partei zur Rücksprache abhängig. Wir werden Ihnen mit einer realistischen Beratung zur Seite stehen. Auf der Grundlage Ihrer Situation wählen Sie zusammen mit Ihrem Anwalt ein Scheidungstrajekt, in das Sie Vertrauen setzen.

Unsere Spezialisierungen:

In den Niederlanden ist der einzige Grund für das Aussprechen einer Ehescheidung, dass das Verhältnis zwischen den Eheleuten dauerhaft zerrüttet ist. Von einer dauerhaften Zerrüttung ist die Rede, wenn es unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten gibt und die Ehe so schwierig geworden ist, dass sie nicht länger fortgesetzt werden kann. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens ist es ausreichend, dass ein Ehepartner den Antrag stellt. Die Schuldfrage ist hierbei nicht von Interesse. Wer an der Ehescheidung Schuld hat, wird daher auch nicht vom Richter geprüft.

Es ist nur möglich, bei Gericht über die Intervention eines Anwalts die Scheidung zu beantragen. Dies geschieht mit einem Antrag auf Ehescheidung. Dabei ist eine gute Information im Vorfeld ausschlag-gebend. Sind Sie es eins mit der Ehescheidung und der Art und Weise, wie die Ehescheidung abge-wickelt wird, dann können Sie den Antrag gemeinsam einreichen. In dem Fall werden die Absprachen mittels einer alles umfassenden Regelung in einer Ehescheidungsvereinbarung festgelegt. In der Ehescheidungsvereinbarung stehen die Absprachen über z.B. die Partner- und Kinderalimente, die Abwicklung der Ehegütergemeinschaft oder des Ehevertrages, die Rentenvereinbarungen und die steuerlichen Aspekte.

Wir streben nach einer nachhaltigen und konstruktiven Regelung, die auch in der Zukunft tragbar ist. Die Erstellung einer Ehescheidungsvereinbarung ist Maßarbeit und erfordert spezielle Kenntnisse im Familienrecht. Wir mögen klare Worte, es ist nämlich schon kompliziert genug.

Wenn es nicht möglich ist, zu einer Ehescheidungsvereinbarung zu kommen, dann wird im Namen einer Partei ein Antrag bei Gericht eingereicht. Dies ist der Weg eines gerichtlichen Verfahrens, bei dem sich beide Parteien durch ihren eigenen Anwalt unterstützen lassen. Selbstverständlich wird auch auf diesem Wege versucht, im gegenseitigen Einvernehmen zu einer alles umfassenden Regelung zu kommen, die in einer Ehescheidungsvereinbarung festgelegt werden kann.

Ist nur teilweise oder keine Rücksprache möglich, dann wird das Gericht gebeten, über die verschie-denen Punkte der Ehescheidung, die ihm vorgelegt werden (z.B. Partneralimente), zu entscheiden. Ein Richter kann im Prinzip keine Maßarbeit liefern, sondern nur einem Antrag stattgeben oder ihn zurückweisen. Die Ehescheidung muss dann jedoch vom Richter verkündet werden.

Nehmen Sie hinsichtlich Ihrer persönlichen Frage mit uns Kontakt auf. Es ist möglich, innerhalb von 24 Stunden in unserer Kanzlei Amsterdam oder Amersfoort einen Termin zu vereinbaren.

Contact »