Collaborative divorce (Verhandlungsscheidung)

Die Verhandlungsscheidung ist eine relativ neue Art der Konfliktlösung und liegt zwischen der Mediation und dem Prozessieren.

Die Vorteile der Mediation (völlige Offenheit der Dinge und Vertraulichkeit) und des Prozessierens (jede Partei einen eigenen Anwalt, der sie betreut, und mit dem Mandanten/der Mandantin am Verfahren teilnimmt) kommen in einer Verhandlungsscheidung zusammen. Wenn die Mediation nicht möglich ist und die Partner einen Prozess auf des Messers Schneide vermeiden wollen, bietet die Verhandlungsscheidung die beste Lösung.

Verhandlungsscheidung

Der Prozess ist offen und transparent und die Partner legen alle notwendigen und relevanten Informationen auf den Tisch. Die Mandanten und ihre Anwälte bilden das Basisteam. Die Anwälte vertreten primär die Interessen ihrer Mandanten, betreuen die Verhandlungen zwischen den Parteien und achten zudem darauf, dass die Verhandlungsscheidung auf beiden Seiten ehrlich und konstruktiv verläuft.

Alle Beteiligten unterzeichnen einen Teilnahmeabkommen, indem sie diese Vereinbarungen festlegen. Die Ehescheidung findet hierdurch auf eine respektvolle und integre Weise statt; alle Beteiligten haben nämlich zu Beginn des verfahren vereinbart, sich voll dafür einzusetzen, um diesen Prozess zu einem guten Ende zu bringen.

Die Partner können auch Sachverständige einschalten. Hierbei kann an einen Psychologen oder Coach für die Partner und/oder Kinder gedacht werden. Darüber hinaus können Finanzsachverstän-dige wie Steuerberater und Rechnungsprüfer eingeschaltet werden, wenn z.B. ein Unternehmen bewertet werden muss.

In der Regel wird ein Sachverständiger von beiden Partner benannt, wodurch eine oftmals unnötig komplizierte „Battle of Experts“ vermieden wird. Genau wie die anderen Teilnehmer arbeiten die eingeschalteten Sachverständigen unter dem Schirm des Teilnameab-kommens.

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