Elternplan

Gibt es Kinder? Dann sind Sie neben Eheleuten auch noch Eltern. Eine Scheidung hat einen großen Einfluss auf die Kinder. Kinder wissen und verstehen oftmals mehr, als die Eltern sich realisieren.

Seit 2009 sind Eltern, die sich trennen, aufgrund des Gesetzes verpflichtet, einen Elternplan zu erstellen und zu unterzeichnen. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Eltern zu verpflichten, sich aktiv in die Position der Kinder bei der Scheidung zu versetzen. Ferner hat der Gesetzgeber den Zweck, zu fördern, dass die Eltern über die Folgen ihres Auseinandergehens für die Kinder Absprachen treffen, um unnötige Konflikte zu vermeiden und eine gleichwertige Verteilung der Betreuung und Erziehung zu sorgen.

Wenn Sie über Ihre Elternschaft nach der Scheidung nachdenken müssen, helfen wir Ihnen gerne, einen Überblick über die Position Ihrer Kinder zu geben. Nicht nur, weil das Gesetz dies vorschreibt, sondern auch, weil wir dies als wichtig erachten. Wir sind daher hervorragend in der Lage, Ihnen bei der Erstellung eines Elternplans zu helfen.

Wie sieht ein Elternplan aus? Es geht faktisch um einen Rahmen von Grundregelungen. So müssen Vereinbarungen getroffen werden, wo die Kinder wohnen werden, auf welche Weise die Eltern, bei denen die Kinder nicht wohnen, Kontakt mit den Kindern unterhalten, auf welche Weise und wie oft die Eltern einander hinsichtlich der Kinder informieren und konsultieren und zum Schluss, auf welche Art und Weise die Eltern zu den Kosten der Betreuung und Erziehung der Kinder beitragen.

Es steht den Eltern frei, um auch andere Absprachen im Elternplan festzulegen, z.B. eine Umzugs-regelung und der Kontakt der Kinder mit einem neuen Partner. Was alles festgelegt werden muss oder kann ist abhängig vom Alter der Kinder und Ihrer speziellen Situation.

Es ist auch wichtig, dass Sie Ihre Kinder auf eine ihrem Alter entsprechende Weise informieren und bei der Erstellung des Elternplans beteiligen. Kinder sind nämlich auch eine wichtige Partei bei der Ehescheidung. Das Gesetz schreibt vor, dass sich aus dem Elternplan ergeben muss, dass Sie dies auch getan haben.

Die Erstellung des Elternplans ist und bleibt die Verantwortung beider Eltern. Wir können Sie hierbei begleiten, Sie informieren über die gesetzlichen Maßstäbe und mit Ihnen festlegen, auf welche Weise die Vereinbarungen eine Form erlangen. Unsere Dienstleistung ist daher auch mehr die Bereitstellung eines Musters eines Elternplans.

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