Unternehmer

Für Unternehmer geht es nicht nur um ein persönliches Interesse, sondern auch um geschäftliche Belange.

Oft ist von einer finanziellen Verflochtenheit von privat und geschäftlich die Rede. Unter-nehmer haben oft Fragen wie: Muss der Wert des Unternehmens verteilt oder verrechnet werden und welche Bewertungsmethodik muss angewandt werden? Was muss mit der in eigener Regie aufgebau-ten Rentenversorgung passieren? Wie wird im Falle von Alimente die Höhe des Einkommens festge-legt?

Unternehmer merken die vermögensrechtliche Auswirkung einer Ehescheidung oftmals zu spät. Erst vor dem Richter werden sie mit den weitreichenden Folgen der Ehescheidung konfrontiert. Unter- nehmer – aber auch deren Ehegattinnen – tun gut daran, über ihre Rechtsposition bei einer Scheidung ein vollständiges Bild erstellen zu lassen.

Wenn ein Ehevertrag erstellt wurde, ist dies noch lange keine Garantie, dass das Unternehmen außen vor bleibt. Das Ehegüterrecht ist voll in Bewegung. Die Rechtsprechung ist – wo es um die Auslegung des Ehevertrags geht – nicht eindeutig. Auch nicht, wenn von einer kalten Ausgrenzung die Rede ist. Wir werden Ihnen dann auch mit realistischer Beratung beistehen, wobei wir auch die geschäftlichen und persönlichen Interessen im Auge behalten und versuchen, einen Ausgleich zu finden. Das machen wir auch, wenn wir für die Ehegattin des Unternehmers auftreten.

Nehmen Sie zwecks eines orientierenden Gesprächs freibleibend mit unserem Spezialisten Kontakt auf.

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