Scheidung von einem im Ausland wohnhaften Ehepartner

10 / 09 / 2018 Alexander Leuftink

Scheidungen von einem im Ausland wohnhaften Ehepartner kommen regelmäßig vor. Die Zahl der internationalen Ehen steigt weiter an. Es kommt vor, dass einer der ehemaligen Ehepartner nach dem Ende der Beziehung in sein Herkunftsland zurückkehrt. Oder einer der ehemaligen Ehepartner wohnt als Expat in einem anderen Land. In welchen Fällen können Sie sich von einem im Ausland wohnhaften Ehepartner scheiden lassen und welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

Bedingungen

Wenn sowohl Sie als auch Ihre Ehepartner die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie grundsätzlich ohne Weiteres ein Scheidungsverfahren in den Niederlanden einleiten. Das gilt ungeachtet, ob Sie in den Niederlanden wohnen. Besitzt einer von Ihnen beiden nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann gelten zusätzliche Bedingungen, um sich in den Niederlanden von einem im Ausland wohnhaften Ehepartner scheiden zu lassen.

Wünschen Sie, sich auf gemeinschaftlichen Antrag scheiden zu lassen? Dann ist die wichtigste Bedingung, dass auf jeden Fall einer der Eheleute in den Niederlanden wohnt.

Geht es um eine einseitige Scheidung? Dann ist auch die Dauer Ihres bisherigen Aufenthalts in den Niederlanden wichtig. Wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie mindestens sechs Monate vor der Einreichung des Scheidungs antrags in den Niederlanden wohnen. Besitzen Sie die niederländische Staatsangehörigkeit nicht, dann beträgt diese Frist zwölf Monate.

Ausnahmen

Es gibt mehrere Ausnahmen von den oben genannten Bedingungen. So kann sich das niederländische Gericht nachträglich für zuständig erklären, wenn Sie beide auf den Philippinen wohnen und nur einer von Ihnen die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt. Es ist nämlich auf den Philippinen derzeit nicht möglich, sich scheiden zu lassen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich im Falle einer internationalen Ehescheidung stets an einen erfahrenen Scheidungsanwalt zu wenden.

Niederländisches Recht

Wenn Sie in den Niederlanden einen Scheidungsantrag stellen, findet das niederländische Recht Anwendung auf die Scheidung selbst. In den Niederlanden ist die dauerhafte Zerrüttung der Ehe der einzige Scheidungsgrund. Der Antragsteller muss folglich vortragen, dass er der Meinung ist, dass die Ehe dauerhaft zerrüttet ist. Faktisch brauchen Sie nur vorzutragen, dass Sie nicht mehr verheiratet sein wollen. Eine Ehe kann in den Niederlanden jedoch lediglich aufgelöst werden, wenn sie rechtsgültig ist.

Darüber haben wir bereits in den folgenden Artikeln geschrieben:

Unterhalt, elterliche Sorge und Aufteilung des ehelichen Vermögens

Im Rahmen einer Scheidung ist vieles zu erledigen. Man denke zum Beispiel an die Feststellung des Partner- oder Kindesunterhalts, die Vereinbarung einer Sorgerechtsregelung für die Kinder sowie die Aufteilung oder Abwicklung des ehelichen Vermögens. Im Falle einer internationalen Scheidung kann je nach Bereich das Recht eines anderen Staates Anwendung finden. Welches Recht in Ihrer Situation Anwendung findet, kann unter anderem von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort von Ihnen und/oder Ihrem (ehemaligen) Ehepartner abhängen.

Scheidungsanwalt

Haben Sie Fragen zu einer internationalen Scheidung oder möchten Sie wissen, was wir für Sie tun können? Nehmen Sie bitte Kontakt auf, um einen unverbindlichen Termin mit LINK Advocaten zu vereinbaren.

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