Leben Sie mit Ihrem Partner als Expats in den Niederlanden zusammen und möchten Sie heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen? Dann sollten Sie einige Aspekte beachten.
In den Niederlanden heiraten
Sie können als im Ausland wohnhafte Expats in den Niederlanden die Ehe schließen oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Sie dürfen selbst entscheiden, in welcher Gemeinde Sie heiraten möchten.
Um in den Niederlanden heiraten zu können, müssen Sie zuerst bei der Stadt Den Haag eine entsprechende Meldung vornehmen. Sie teilen dann mit, dass Sie „beabsichtigen, miteinander die Ehe zu schließen oder eine eingetragene Partnerschaft einzugehen“. Diese Meldung ist ein Jahr lang gültig. Die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft muss folglich innerhalb eines Jahres vollzogen werden.
Ferner sollten Sie Folgendes beachten:
- Sie und Ihr Partner müssen beide im Ausland wohnen.
- Mindestens einer von Ihnen muss die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen.
- Zwischen der Meldung und dem Vollzug der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft müssen mindesten zwei Wochen vergehen.
- Sie oder Ihr Partner dürfen nicht unter Aufsicht/Vormundschaft stehen. Wenn das der Fall ist, ist gerichtliche Zustimmung erforderlich.
Nach der Meldung schickt die Stadt Den Haag Ihr Anliegen an die Verwaltung der von Ihnen gewählten Gemeinde für die Trauung weiter. Die Ortsverwaltung teilt Ihnen dann mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen, um die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft schließen zu können. Welche Dokumente einzureichen sind, hängt unter anderem von Ihrem Wohnsitzland und der Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrem Partner ab.
Im Ausland heiraten
Möchten Sie als Expats im Ausland statt in den Niederlanden heiraten? Dann müssen Sie zuerst in Ihrem Aufenthaltsland prüfen, ob Sie als Ausländer dazu berechtigt sind. Dazu können Sie sich an die zuständige Standesamtsbehörde in ihrem Aufenthaltsland wenden. Diese teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen, um die Ehe vollziehen zu können. Die niederländische Botschaft ist dafür nicht zuständig.
In manchen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Dabei handelt es sich um ein internationales Dokument, das belegt, dass Sie nach dem niederländischen Gesetz heiraten dürfen. Wenn Sie als Expats im Ausland wohnen, können Sie dieses Dokument bei der Verwaltung des Ortes beantragen, in dem Sie zuletzt in den Niederlanden gemeldet waren.
Wünschen Sie weitere Informationen über Heiraten in einem bestimmten Land? Konsultieren Sie dann bitte die Website Die Niederlande weltweit.
Eine ausländische Ehe in den Niederlanden registrieren
Haben Sie im Ausland geheiratet und beabsichtigen Sie, eines Tages in die Niederlande zurückzukehren? Dann empfiehlt es sich, Ihre ausländische Heiratsurkunde in den standesamtlichen Registern der Stadt Den Haag eine niederländische Heiratsurkunde umwandeln zu lassen. Die ausländische Heiratsurkunde muss allerdings zuerst beglaubigt oder mit einer Apostille versehen sein. Wenn die ausländische Heiratsurkunde nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Niederländisch abgefasst ist, ist auch eine beeidigte Übersetzung erforderlich.
Nach Ihrer Rückkehr in die Niederlande sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Ehe oder Partnerschaft in dem Basisregister für personenbezogene Daten [Basisregistratie Personen (BRP)] Ihres Wohnortes eintragen zu lassen.
Scheidung als Expats vom Ausland aus
Eine von drei Ehen endet mit einer Scheidung. Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und sich scheiden lassen möchten, sollten Sie wissen, dass Ihre Ehe in den Niederlanden aufgelöst werden kann.
Einzelheiten zu dem Verfahren entnehmen Sie bitte unserem Blog: Kann eine ausländische Ehe in den Niederlanden aufgelöst werden?
Eine Scheidung ist auch möglich, wenn einer der beiden Ehepartner im Ausland wohnt. Die Komplexität dieser Scheidung hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrem Ehepartner, Ihrem Güterstand und der Frage ab, ob der Scheidungsantrag einseitig oder gemeinschaftlich gestellt wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte folgendem Blog: Scheidung von einem im Ausland wohnhaften Ehepartner.
Scheidungsanwalt
Haben Sie anlässlich dieses Artikels noch Fragen oder möchten Sie mehr über eine internationale Scheidung erfahren? Ein Scheidungsanwalt von LINK Advocaten ist Ihnen gern behilflich. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts. Nehmen Sie bitte Kontakt auf für nähere Informationen.